Rechtsprechung
BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Veranlassung aller zur Fristwahrung erforderlichen Schritte als Pflicht eines Prozessbevollmächtigten; Überprüfung einer in einer Handakte eingetragenen Frist als Pflicht eines Rechtsanwalts
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 2 § 85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderung an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vorliegen eines Zulassungsgrundes?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 05.12.2006 - 67 F 26/06
- OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 4 UF 13/07
- BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.2004 - XII ZB 243/03
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Notierung von …
Auszug aus BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07
Auch wenn Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich diese Kontrollpflicht nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist; sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (Senatsbeschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f.). - BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines …
Auszug aus BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07
Ihr Ablauf steht daher im Zeitpunkt der Fertigung der Berufungsschrift bereits fest (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 496).
- BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
Verfahrensrecht - Gehörsrüge der Gegenpartei gegen Wiedereinsetzung
Für die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist gilt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nichts anderes (BGH, Beschl. v. 15.8.2007 - XII ZB 57/07 Tz. 10). - BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Jedenfalls hätte er dafür Sorge tragen müssen, dass er die Ausführung seiner Anweisung anhand eines schriftlichen Erledigungsvermerkes hätte kontrollieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07, Tz. 7, bei juris veröffentlicht). - BGH, 17.02.2009 - VI ZB 33/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Im Übrigen muss der Prozessbevollmächtigte bereits bei der Vorlage der (Hand-)Akten zur Einlegung der Berufung die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183, 1184; vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07 - Tz. 10 und vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 - Umdr. S. 5). - OLG Dresden, 10.03.2008 - 8 U 26/08 Dazu gehört, dass der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten zu prüfen hat; werden Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt, erstreckt sich die Kontrollpflicht deshalb auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (zuletzt BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 57/07 unter II 2 m.N.).