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   BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07   

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https://dejure.org/2007,9492
BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07 (https://dejure.org/2007,9492)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2007 - XII ZB 57/07 (https://dejure.org/2007,9492)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07 (https://dejure.org/2007,9492)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung aller zur Fristwahrung erforderlichen Schritte als Pflicht eines Prozessbevollmächtigten; Überprüfung einer in einer Handakte eingetragenen Frist als Pflicht eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 § 85
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderung an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorliegen eines Zulassungsgrundes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 243/03

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Notierung von

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07
    Auch wenn Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich diese Kontrollpflicht nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist; sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (Senatsbeschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f.).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07
    Ihr Ablauf steht daher im Zeitpunkt der Fertigung der Berufungsschrift bereits fest (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 496).
  • BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge der Gegenpartei gegen Wiedereinsetzung

    Für die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist gilt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nichts anderes (BGH, Beschl. v. 15.8.2007 - XII ZB 57/07 Tz. 10).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Jedenfalls hätte er dafür Sorge tragen müssen, dass er die Ausführung seiner Anweisung anhand eines schriftlichen Erledigungsvermerkes hätte kontrollieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07, Tz. 7, bei juris veröffentlicht).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 33/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Im Übrigen muss der Prozessbevollmächtigte bereits bei der Vorlage der (Hand-)Akten zur Einlegung der Berufung die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183, 1184; vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07 - Tz. 10 und vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 - Umdr. S. 5).
  • OLG Dresden, 10.03.2008 - 8 U 26/08
    Dazu gehört, dass der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten zu prüfen hat; werden Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt, erstreckt sich die Kontrollpflicht deshalb auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (zuletzt BGH, Beschluss vom 15.08.2007 - XII ZB 57/07 unter II 2 m.N.).
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